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KRETZSCHMAR & DR. SCHMIDT

 

Keine Last mit offenen Forderungen

 

Kennen Sie das: Sie werden von einem Kunden beauftragt, erbringen schnell und fachgerecht Ihre Arbeit und dann zahlt Ihr Auftraggeber weder die Rechnung noch reagiert er auf Ihre Mahnschreiben? Oder steht Ihnen Unterhalt zu, aber der Unterhaltsverpflichtete zahlt nicht?

 

Unser Anliegen in diesen und ähnlichen Fällen ist es, Ihre Forderung schnell, zielstrebig und kostengünstig beizutreiben.

Meist reicht schon ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Darüber hinaus führen wir das gerichtliche, automatisierte Mahnverfahren für Sie durch und erwirken so schnell und kostengünstig vollstreckbare Titel, auf deren Grundlage die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Im Bereich der Zwangsvollstreckung kommt es auf Schnelligkeit, taktisches Geschick und strategisch gut geplante Verhandlungen mit dem Schuldner und beteiligten Dritten an. Unsere kompetenten Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen von der Fertigung des Mahnbescheides bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung und stellen ihre Arbeit zum Beispiel nicht ein, nur weil der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ideenreichtum im Rahmen der Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckung ist hier also gefragt und wird unsererseits für Sie geboten.

VOM MAHNVERFAHREN ZUR ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Dieser Bereich umfasst folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Einleitung des gerichtlichen automatisierten Mahnverfahrens für unbestrittene Forderungen
  • Zwangsvollstreckung in alle Vermögenswerte des Schuldners (auch Grundstücksrechte)
  • Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsforderungen
  • Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren

Gerade für Unternehmen ist es wichtig, unbestrittene Forderungen schnellstmöglich titulieren zu lassen, um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Unter dem Aspekt der zunehmenden Verschuldung von Privathaushalten und den folglich zunehmenden Insolvenzverfahren spielt der Faktor Zeit eine immer größere Rolle in der Forderungsbeitreibung. Es ist daher wichtig, zeitnah das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, denn nur mit einem Vollstreckungstitel kann auch die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners durchgeführt werden.

Ist der Schuldner solvent, so sind die Kosten unserer Tätigkeit sowie die anfallenden Kosten der Zwangsvollstreckung durch das Gericht und den Gerichtsvollzieher von ihm zu tragen, falls er sich in Verzug befindet. Die Möglichkeiten, wie Sie als Unternehmer Ihre nicht zahlungswilligen Kunden – beispielsweise schon mit der Rechnungslegung – in Verzug setzen können, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei ist die Unterhaltsvollstreckung. In der Unterhaltsvollstreckung ergeben sich viele über das Maß der üblichen Vollstreckung hinausgehende Zugriffsmöglichkeiten, welche in unserer Kanzlei auch konsequent verfolgt werden.

Nicole Gotthardt, gepr. Rechtsfachwirtin

 

Kanzlei Kretzschmar & Dr. Schmidt | Kontakt@Kretzschmar-Schmidt.de