Verkehrsordnungswidrigkeiten
Schnell ist es passiert: Man ist nur kurz in Gedanken oder hört interessiert den Nachrichten im Autoradio zu und schon macht ein greller Blitz darauf aufmerksam, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wurde oder gar bei roter Ampelschaltung in die Kreuzung eingefahren worden ist.
Um Ihnen einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Folgen solche und andere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr haben, möchten wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fallgestaltungen und deren Sanktionen nach dem so genannten „Bußgeldkatalog“ aufzeigen. Dieser beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Regelsatz bedeutet, dass die Bußgeldstelle aber auch der Richter im Einzelfall vom Bußgeldkatalog nach unten aber auch nach oben abweichen kann.
Wichtig zu wissen ist noch, dass bei Bußgeldern ab 40,00 € eine Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt.
Auch wenn sich die Messtechnik zur Feststellung von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Alkoholwerten in den vergangenen Jahren verbessert hat, ist der Erhalt eines behördlichen Anhörungsbogens nicht immer damit gleichbedeutend, tatsächlich einer begangenen Ordnungswidrigkeit überführt worden zu sein. So sind auch heute noch oftmals die Lichtbilder, welche die Ordnungswidrigkeit dokumentieren sollen, nicht von der notwendigen Qualität, dass sie geeignet sind, den Fahrer des Fahrzeuges zweifelsfrei festzustellen. Auch Messfehler schleichen sich den Beamten hier und da wieder ein, weshalb es immer sinnvoll ist, zunächst Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen, bevor eine Aussage zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit abgegeben wird. Denn die häufigsten Fehler passieren den Betroffenen zumeist dann, wenn sie sich zunächst selbst gegenüber der Behörde äußern oder Fristen nicht eingehalten werden.
Es empfiehlt sich daher insbesondere beim Vorliegen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung immer, keine Aussagen gegenüber der Behörde zu tätigen, sondern sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Da unser überwiegender Tätigkeitsschwerpunkt auf den Bereich des Verkehrsrechts ausgelegt ist, sind uns mögliche Fehlerquellen aller gängigen Messgeräte bekannt, so dass wir zielgerichtet die Messprotokolle auf eventuelle Messfehler und Lichtbilder auf Ihre Verwertbarkeit untersuchen und eine für Sie passende Verteidigungsstrategie für jeden konkreten Fall ausarbeiten können.
Nachfolgend sind die Regelsätze der häufig begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr genannt, wobei es sich um die Regelsätze seit dem 01.02.2009 handelt: